Allgemeine Geschäftsbedingungen
AFLO UG (haftungsbeschränkt), Untermainkai 69, 60329 Frankfurt am Main – Stand: Oktober 2026
Teil A und Teil F gelten für alle Verträge. Je nach Leistung gelten zusätzlich Teil B (Beratung), Teil C (Inhouse-Seminare und Schulungen), Teil D (Software AFLO FM als Werkvertrag) und Teil E (Companion-Vertrag, optional zubuchbar). Bei Widersprüchen gehen die besonderen Teile B bis E dem Teil A vor.
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der AFLO UG (haftungsbeschränkt) („AFLO“) und ihren Auftraggebern („Kunde“) über Beratung, Seminare und Schulungen, die Software AFLO FM sowie alle damit verbundenen Leistungen. Sie gelten auch für künftige Verträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
- Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern schließt AFLO keine Verträge.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn AFLO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in ihrer Kenntnis leistet. Sie gelten nur, soweit AFLO ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Rangfolge
- Angebote von AFLO sind freibleibend und 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden, durch Auftragsbestätigung von AFLO in Textform oder durch Beginn der Leistung zustande.
- Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in dieser Rangfolge: (a) das Angebot bzw. der Einzelvertrag, (b) die Leistungsbeschreibung, (c) ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, (d) die besonderen Teile B bis E, (e) Teil A und F dieser AGB.
- Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus diesen Unterlagen. Aussagen in Prospekten, auf der Website oder in Präsentationen sind keine Beschaffenheitsangaben oder Garantien. Garantien bestehen nur, wenn sie in Textform ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet sind.
§ 3 Leistungsänderungen
- Wünscht der Kunde Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Umfangs, prüft AFLO die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine und teilt sie in Textform mit.
- Die Änderung wird erst verbindlich, wenn beide Parteien sie in Textform vereinbart haben. Bis dahin arbeitet AFLO nach dem bisherigen Umfang. Der Aufwand für die Prüfung umfangreicher Änderungswünsche wird nach Aufwand vergütet, wenn AFLO vorher darauf hinweist.
§ 4 Vergütung und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. AFLO darf elektronische Rechnungen stellen.
- AFLO darf für Leistungen über mehr als einen Monat monatliche Abschlagsrechnungen nach erbrachtem Aufwand stellen und bei Erstaufträgen eine Vorauszahlung von bis zu 30 % verlangen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Nach Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen darf AFLO weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde benennt einen fachlichen Ansprechpartner, der verbindliche Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.
- Er stellt alle für die Leistung nötigen Informationen, Unterlagen, Daten, Räume, Zugänge und Mitarbeiter rechtzeitig, vollständig und kostenfrei bereit. AFLO darf auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertrauen und muss sie nur auf offensichtliche Fehler prüfen.
- Erfüllt der Kunde eine Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verlängern sich Fristen und Termine angemessen. Mehraufwand und Wartezeiten vergütet der Kunde nach den vereinbarten Sätzen. Weitergehende Rechte von AFLO bleiben unberührt.
§ 6 Subunternehmer
AFLO darf qualifizierte Dritte als Subunternehmer einsetzen und bleibt dem Kunden gegenüber verantwortlich. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
§ 7 Nutzungsrechte und Schutzrechte
- Alle Rechte an Konzepten, Unterlagen, Vorlagen, Methoden, Schulungsunterlagen, Software und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei AFLO, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung für eigene betriebliche Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine Nutzung für Schulungen Dritter bedarf der Zustimmung von AFLO in Textform. Für die Software gelten die Teile D und E.
- Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung über. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
- AFLO bleibt berechtigt, allgemeines Wissen, Erfahrungen und Methoden, die bei der Leistung entstehen, weiter zu verwenden, ohne vertrauliche Informationen des Kunden preiszugeben.
§ 8 Mängel
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung, in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
- AFLO beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Umgehungslösung oder Neulieferung. Ein unerheblicher Mangel löst keine Mängelansprüche aus.
- Keine Mängel sind Fehler, die auf Bedienfehlern, unrichtigen Angaben oder Daten des Kunden, nicht freigegebener Hard- oder Software, Eingriffen des Kunden oder Dritter oder fehlenden Mitwirkungen beruhen. Aufwand für die Prüfung gemeldeter Fehler, die keine Mängel sind, vergütet der Kunde nach Aufwand.
§ 9 Haftung
- AFLO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AFLO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, je Schadensfall höchstens auf die Vergütung des betroffenen Einzelvertrags der letzten 12 Monate und für alle Schäden eines Vertragsjahres zusammen höchstens auf das Doppelte dieses Betrags.
- Im Fall von Absatz 2 haftet AFLO nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit diese nicht vertragstypisch vorhersehbar waren.
- Für den Verlust von Daten haftet AFLO nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden für ihre Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Geschäftsführern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von AFLO.
§ 10 Verjährung
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln und auf Schadensersatz verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen unbeschränkter Haftung nach § 9 Abs. 1; dort gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 11 Freistellung durch den Kunden
Der Kunde stellt AFLO von Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten, Daten oder Unterlagen beruhen, die er selbst bereitgestellt oder in AFLO FM eingestellt hat, oder auf einer vertragswidrigen Nutzung durch ihn oder seine Nutzer. Das umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Preise, Konzepte und Kundendaten, während und 3 Jahre nach Vertragsende vertraulich. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der Partei bereits rechtmäßig vorlagen oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
- Soweit AFLO personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa bei Fernwartung, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der insoweit diesen AGB vorgeht.
§ 13 Referenz
AFLO darf den Kunden mit Namen und Logo nur dann als Referenz nennen, wenn der Kunde vorher in Textform zugestimmt hat.
Teil B – Beratungsleistungen
§ 14 Art der Leistung
- Beratung, Konzepte, Gutachten, Ausschreibungsbegleitung, Dienstleistersteuerung, Vertragsprüfung aus fachlicher Sicht und Projektbegleitung erbringt AFLO als Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB). AFLO schuldet die fachgerechte Durchführung nach dem anerkannten Stand des Facility Managements, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmten Einsparungen und kein bestimmtes Ergebnis einer Ausschreibung oder Verhandlung.
- Ein Werkerfolg ist nur geschuldet, wenn er im Angebot ausdrücklich als abzunehmendes Ergebnis bezeichnet ist. Dann gilt das Ergebnis als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform rügt oder das Ergebnis vorbehaltlos nutzt.
§ 15 Entscheidungen des Kunden und keine Rechtsberatung
- Empfehlungen von AFLO sind Entscheidungsgrundlagen. Die Entscheidung über ihre Umsetzung, die Auswahl von Dienstleistern und den Abschluss von Verträgen trifft allein der Kunde.
- AFLO erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung. Fragen dieser Art, etwa die rechtliche Wirksamkeit von Vertragsklauseln oder vergaberechtliche Pflichten, klärt der Kunde mit einem dafür zugelassenen Berater. Hinweise von AFLO auf rechtliche Aspekte sind fachliche Hinweise aus Sicht des Facility Managements.
- Die Betreiberverantwortung bleibt beim Kunden, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich auf AFLO übertragen wird.
§ 16 Vergütung, Nachweise und Reisekosten
- Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot genannten Tagsätzen, Stundensätzen oder Pauschalen. Ein Beratertag umfasst 8 Stunden; Mehrstunden werden anteilig berechnet.
- AFLO weist den Aufwand monatlich mit Tätigkeitsnachweis nach. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang in Textform, gilt der Nachweis als anerkannt.
- Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand (Bahn 1. Klasse, Flug Economy, 0,50 € je gefahrenem Kilometer, Hotel) gesondert berechnet, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht. Reisezeit gilt zur Hälfte als Arbeitszeit.
§ 17 Verschiebung und Absage von Beratungsterminen
- Fest vereinbarte Beratungstage kann der Kunde bis 30 Tage vor dem Termin kostenfrei verschieben oder absagen. Bei späterer Absage berechnet AFLO 50 %, bei Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin 100 % der Vergütung für diese Tage, jeweils zuzüglich bereits angefallener, nicht erstattungsfähiger Reisekosten.
- Der Kunde kann nachweisen, dass AFLO kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 18 Kündigung von Beratungsverträgen
- Beratungsverträge mit fester Laufzeit sind vor deren Ablauf nur aus wichtigem Grund kündbar. Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Bei Vertragsende vergütet der Kunde alle bis dahin erbrachten Leistungen und bereits gebundenen Aufwand, etwa nicht stornierbare Reisen.
Teil C – Inhouse-Seminare und Schulungen
§ 19 Leistung
- AFLO führt Seminare, Workshops und Schulungen beim Kunden, an einem vom Kunden bestimmten Ort oder online durch. Inhalte, Dauer, Termin und Höchstzahl der Teilnehmer ergeben sich aus dem Angebot; ohne Angabe gilt eine Höchstzahl von 12 Teilnehmern.
- AFLO schuldet die fachgerechte Durchführung, keinen bestimmten Lernerfolg der Teilnehmer. Inhalte können angepasst werden, wenn der Seminarzweck gewahrt bleibt.
- Wird ein konkretes Problem des Kunden im Seminar bearbeitet (Fallstudie, Konzept), gelten für diese Arbeit und eine vereinbarte Nachbetreuung zusätzlich die Regeln für Beratung in Teil B.
§ 20 Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt auf eigene Kosten einen geeigneten Raum, Beamer oder Bildschirm, Moderationsmaterial, Internetzugang und bei Software-Schulungen für jeden Teilnehmer einen Rechner mit Zugang zur Software bereit. Bei Online-Seminaren sorgt er für die technische Ausstattung der Teilnehmer.
- Der Kunde ist für Arbeits- und Brandschutz im Seminarraum verantwortlich.
§ 21 Seminarunterlagen und Aufzeichnungen
- Seminarunterlagen, Vorlagen und Fallstudien sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde und die Teilnehmer dürfen sie nur für eigene interne Zwecke nutzen. Vervielfältigung über den Teilnehmerkreis hinaus, Weitergabe, Veröffentlichung oder Verwendung für eigene Schulungen sind nur mit Zustimmung von AFLO in Textform erlaubt.
- Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen des Seminars sind nur mit vorheriger Zustimmung von AFLO in Textform erlaubt.
- Teilnahmebescheinigungen stellt AFLO auf Wunsch aus.
§ 22 Verschiebung und Absage durch den Kunden
Verschiebt oder storniert der Kunde einen fest vereinbarten Seminartermin, berechnet AFLO:
| Zugang der Absage oder Verschiebung | Anteil der vereinbarten Vergütung |
|---|---|
| bis 30 Tage vor dem Termin | kostenfrei |
| 29 bis 14 Tage vorher | 50 % |
| weniger als 14 Tage vorher | 100 % |
Dazu kommen bereits angefallene, nicht erstattungsfähige Reisekosten. Der Kunde kann nachweisen, dass AFLO kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine einmalige Verschiebung bis 30 Tage vorher auf einen Termin innerhalb von 6 Monaten ist kostenfrei. Teilnehmer kann der Kunde jederzeit austauschen; eine Minderung bei geringerer Teilnehmerzahl erfolgt nicht.
§ 23 Absage durch AFLO
- Kann AFLO einen Termin wegen Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder anderer nicht von AFLO zu vertretender Gründe nicht durchführen, benachrichtigt AFLO den Kunden unverzüglich und bietet einen Ersatztermin oder einen gleichwertig qualifizierten Ersatzdozenten an.
- Bereits gezahlte Vergütung für nicht durchgeführte Termine wird angerechnet oder, falls kein Ersatztermin zustande kommt, erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Raumkosten des Kunden, sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AFLO.
Teil D – Software AFLO FM (Werkvertrag)
§ 24 Leistung und Lieferung
- AFLO liefert dem Kunden die Software AFLO FM in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung und richtet sie nach dem Angebot für den Betrieb auf eigener Hardware des Kunden ein. Der Kunde zahlt dafür eine einmalige Vergütung; es gilt Werkvertragsrecht.
- Die Lieferung erfolgt als Download oder auf Datenträger mit Installationsanleitung. Installation, Datenimport, Einführung und Schulung gehören nur zum Umfang, wenn sie im Angebot beauftragt sind; dafür gelten die Teile B und C.
- Der Kunde sorgt für die Systemvoraussetzungen laut Leistungsbeschreibung, die Einbindung in sein Netzwerk (z. B. VPN), die IT-Sicherheit seiner Umgebung und für eine regelmäßige Datensicherung.
§ 25 Nutzungsrecht
- Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes Recht, AFLO FM für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen (eine Installation; Zahl der Liegenschaften bzw. Benutzer laut Angebot).
- Der Kunde darf die Software nicht vermieten, Dritten als Dienst anbieten, bearbeiten, dekompilieren oder zurückentwickeln, soweit §§ 69d, 69e UrhG dies nicht zwingend erlauben.
- Eine Weitergabe an Dritte ist nur bei vollständiger Aufgabe der eigenen Nutzung, Löschung aller Kopien und vorheriger Mitteilung an AFLO zulässig.
- Alle Rechte an der Software, am Namen AFLO FM, am Logo und an der Dokumentation bleiben bei AFLO.
- Überschreitet der Kunde den vereinbarten Umfang, zahlt er die Vergütung für den tatsächlichen Umfang nach der jeweils gültigen Preisliste.
§ 26 Updates
- Updates, neue Funktionen und Fehlerbehebungen nach der Lieferung sind nicht in der einmaligen Vergütung enthalten. Sie werden über den optional zubuchbaren Companion-Vertrag (Teil E) oder einzeln angeboten.
- Sicherheitsrelevante Fehlerbehebungen stellt AFLO während der Mängelhaftungsfrist kostenlos bereit.
§ 27 Abnahme und Mängelhaftung
Nach Abschluss der Einrichtung prüft der Kunde die Software innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme. Sie gilt als erklärt, wenn der Kunde in dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform meldet oder die Software produktiv nutzt. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. § 10 Satz 2 gilt entsprechend.
Teil E – Companion-Vertrag: Pflege und Unterstützung (optional zubuchbar)
§ 28 Leistung
- Der Companion-Vertrag ist ein freiwilliges Zusatzangebot. Der Kunde kann ihn zum Vertrag nach Teil D gesondert buchen, bei Vertragsschluss oder später. Er kommt nur zustande, wenn er im Angebot oder in einer eigenen Bestellung ausdrücklich vereinbart ist. Er wird in den Stufen Basis, Plus und Premium angeboten und umfasst je nach gebuchter Stufe:
- Updates und neue Fassungen von AFLO FM, sobald sie erscheinen;
- Fehlerbehebung;
- Support per E-Mail, ab der Stufe Plus auch telefonisch, sowie Fernwartung nach Absprache, jeweils montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen in Hessen;
- ab der Stufe Plus ein monatliches Kontingent an Stunden laut Angebot für Anpassungen an die Abläufe des Kunden; nicht genutzte Stunden verfallen zum Monatsende, weitere Stunden nach Angebot;
- in der Stufe Premium zusätzlich einen Termin je Quartal zu Betreiberpflichten und Datenpflege.
- AFLO gibt innerhalb der Supportzeiten eine erste Antwort: in der Stufe Basis innerhalb von 3 Werktagen, in der Stufe Plus innerhalb von 2 Werktagen und in der Stufe Premium innerhalb eines Werktags. Werktage sind Montag bis Freitag außer an gesetzlichen Feiertagen in Hessen. Antwortzeiten sind keine Behebungszeiten.
- Fernwartung erfolgt nur nach Freigabe durch den Kunden im Einzelfall und auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Der Kunde spielt bereitgestellte Updates in angemessener Frist ein; für Fehler, die ein bereitgestelltes Update behoben hätte, schuldet AFLO keine gesonderte Behebung.
§ 29 Laufzeit, Vergütung und Preisanpassung
- Der Companion-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Ein Wechsel der Stufe ist zum nächsten Monatsersten möglich.
- Die Vergütung wird monatlich im Voraus berechnet.
- AFLO darf die Vergütung höchstens einmal im Kalenderjahr mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit sich Personal- und Sachkosten verändert haben; Kostensenkungen gibt AFLO entsprechend weiter. Die Änderung wird mindestens 6 Wochen vorher in Textform angekündigt.
§ 30 Vertragsende
Nach Ende des Companion-Vertrags darf der Kunde AFLO FM in der zuletzt gelieferten Fassung unbefristet weiter nutzen. Ein späterer Wiedereinstieg setzt die Nachzahlung der Vergütung für die Zeit seit Vertragsende voraus, höchstens für 12 Monate.
Teil F – Schlussbestimmungen
§ 31 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle durch Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs, etwa Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks bei Dritten, großflächige Störungen von Strom- oder Kommunikationsnetzen oder Angriffe auf IT-Systeme trotz angemessener Schutzmaßnahmen. Fristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert es länger als 3 Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.
§ 32 Abtretung und Form
- Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von AFLO an Dritte abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Vertragsänderungen, Kündigungen und Rügen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Das gilt auch für eine Abweichung von dieser Formvorschrift. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 33 Änderung dieser AGB
AFLO darf diese AGB für laufende Companion-Verträge mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen geänderter Gesetze, Rechtsprechung oder Technik nötig ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschoben wird. AFLO kündigt Änderungen mindestens 6 Wochen vorher in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht vor dem Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist AFLO in der Ankündigung hin. Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 34 Recht, Gerichtsstand, Sprache
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. AFLO darf auch am Sitz des Kunden klagen.
- Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die englische Fassung dient nur der Information.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.